Pfandhaus Wismar
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Abwicklung

Zum Abschluss eines Pfandkredits ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Sie erhalten von uns einen Pfandvertrag bzw. Pfandschein. Der Pfandgegenstand wird mit bis zu 70 % des momentanen Wertes beliehen. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. Der Pfandgegenstand kann aber jederzeit wieder ausgelöst werden.

Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein Ihres Fahrzeuges (z. B. Auto, Motorrad, Boot, Wohnwagen) enthält wichtige Daten wie beispielsweise Kilometerstand, Kennzeichen, sichtbare Schäden etc. Ihr Fahrzeug ist bei uns mit dem doppelten Beleihungswert versichert. Mitzubringen sind Kfz-Brief, Kfz-Schein sowie die Fahrzeugschlüssel.

Die Bewertung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach der gültigen DAT-Schätzliste und persönlicher Begutachtung. Sie müssen Eigentümer des Fahrzeuges und mindestens 18 Jahre alt sein.

Die anfallenden Gebühren des Pfandes werden auf einen vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt als voller Monat. Das Darlehen und die anfallenden Kosten werden bei Abholung des Pfandstückes fällig. Für ihren Pfandkredit berechnen wir 1 % Kreditzins, welcher gesetzlich festgelegt ist und pro Monat gilt.

Die Kostenvergütung ist bis zu einem Darlehen von 300 € vom Gesetzgeber vorgegeben, gemäß der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1976 (BGBL.I.S. 1334) zuletzt geändert durch Art. 1 Abs. 1 Zweite VO zur Änderung der PfandleihVO vom 14.11.2001 (BGBL.I.S. 3073)

Die Laufzeit eines solchen Pfandleihvertrags ist gesetzlich auf mindestens drei Monate festgelegt. Wenn der Verpfänder das erhaltene Darlehen zuzüglich Zinsen und Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit an den Pfandleiher (Gläubiger) zurückzahlt, kann er sein Pfand so wieder auslösen, d. h. seinen Wertgegenstand zurückerhalten. Gegen Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren kann der Pfandkredit auch verlängert werden.

Wird der verpfändete Wertgegenstand nicht innerhalb der Frist ausgelöst, so wird dieser  öffentlich versteigert. Die Verwertung des verpfändeten Wertgegenstandes darf frühestens einen Monat nach Fälligkeit und muss spätestens sechs Monate nach Fälligkeit erfolgen. Wenn das Ergebnis der Versteigerung höher ist als der Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen, monatlicher Gebühren und anteiliger Veröffentlichungs- und Versteigerungskosten, wird der Überschuss an den Verpfänder ausgezahlt. Wenn der Pfandleiher den Wertgegenstand nicht in einer Auktion versteigern lassen konnte, ist er berechtigt, den Gegenstand zu verkaufen.